Informationen über CME
Ärztinnen und Ärzte sind von der Berufsordnung her verpflichtet sich fortzubilden
Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind
auch von der Berufsordnung her verpflichtet, sich in dem Umfange
fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer
Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fortbildung gegenüber
der Ärztekammer in geeigneter Form nachweisen können [§
4 der (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen
und Ärzte].
Ärztinnen und Ärzten, die belegen, dass sie sich auf freiwilliger
Basis besonders qualifiziert fortbilden, wird auf Antrag von der
zuständigen Ärztekammer ein Fortbildungszertifikat ausgestellt.
Durch ein Fortbildungszertifikat wird den Ärztinnen und Ärzten
die Möglichkeit gegeben, ihre regelmäßige
qualifizierte Fortbildung als Bestandteil einer Qualitätssicherungsmaßnahme
[§ 5 der (Muster-) Berufsordnung] zu dokumentieren. Ein Fortbildungszertifikat
wird dem Arzt ausgestellt, wenn er oder sie innerhalb eines Zeitraumes
von 3 Jahren 150 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert hat
und einen Antrag auf Ausstellung bei der zuständigen Ärztekammer
gestellt hat.
Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der "Fortbildungspunkt".
Dieser entspricht in der Regel einer akademischen Stunde (45 Minuten).
Die Fortbildungspunkte kömnnen aus verschiedenen Fortbildungs-kategorien
(A-G) stammen.
Erwerb von Fortbildungspunkten der Kategorie D
Die online-Fortbildungseinheiten des Online Journals of Ophthalmology ermöglichen den Erwerb von Fortbildungspunkten der Kategorie D ("Strukturierte interaktive Fortbildung via Printmedien, Online-Medien und audiovisuelle Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform"). Damit kann der Arzt 50% der benötigten Fortbildungspunkte sich durch online-Fortbildungseinheiten des Online Journals of Ophthalmology erarbeiten.
Online-Fortbildungseinheiten des Online Journals of Ophthalmology seit 2000 von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt
Die online-Fortbildungseinheiten des Online Journals of Ophthalmology
sind seit 2000 von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt.
Die online-Fortbildungseinheiten der "MEDICAL ONLINE EDUCATION,
powered by ONJOPH.COM" erfüllen die Voraussetzungen für
die zertifizierte Fortbildung. Die online-Fortbildungseinheiten
des Online Journals of Ophthalmology
1. sind öffentlich zugänglich,
2. entsprechen den Zielen der Berufsordnung und dem aktuellen medizinischen
Kenntnisstand,
3. vermitteln Themen zur Kompetenzerhaltung
4. berücksichtigen die Empfehlungen der Ärztekammern für
die Qualitätssicherung der ärztlichen Fortbildung ,
5. sind frei von wirtschaftlichen Interessen.
Einheitliche Bewertungskriterien für die ärztliche Fortbildung
Der 106. Ärztetag (20.-23.5.2003) sprach sich für die
Einführung von einheitlichen Bewertungskriterien für die
ärztliche Fortbildung aus. Nach Umsetzung dieser Empfehlungen
durch die Landesärztekammern gelten dann bundesweit einheitliche
Bewertungskriterien für die zertifizierte Fortbildung. Aus
"Deutsches Ärzteblatt.Jg. 100.Heft 22.30. Mai 2003"
Demnach wird ein Fortbildungszertifikat dem Arzt ausgestellt, wenn
er oder sie innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren 150 Fortbildungspunkte
erworben und dokumentiert hat und einen Antrag auf Ausstellung bei
der zuständigen Ärztekammer gestellt hat.
Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der "Fortbildungspunkt".
Dieser entspricht in der Regel einer akademischen Stunde (45 Minuten).
Die Fortbildungspunkte kömnnen aus verschiedenen Fortbildungs-kategorien
stammen.
· Kategorie A: Vortrag und Diskussion: 1 Punkt pro
Fortbildungsstunde, maximal 8 Punkte pro Tag
· Kategorie B: mehrtägige Kongresse im In- und
Ausland: wenn kein Einzelnachweis entsprechend Kategorie A beziehungsweise
C erfolgt: 3 Punkte pro ½ Tag bzw. 6 Punkte pro Tag. Innerhalb
der Kategorie B werden maximal 60 Punkte in 3 Jahren anerkannt
· Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener
Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (zum Beispiel Workshop,
Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit,
Supervision, Fallkonferenzen, Literaturkonferenzen, praktische Übungen):
1 Punkt pro Fortbildungsstunde, 1 Zusatzpunkt pro Veranstaltung
bis zu 4 Stunden, maximal 2 Zusatzpunkte pro Tag
· Kategorie D: Strukturierte interaktive Fortbildung
via Printmedien, Online-Medien und audiovisuelle Medien mit nachgewiesener
Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform. Die
hierfür anrechenbaren Medien und Inhalte müssen zuvor
von einer Landesärztekammer anerkannt werden: 1
Punkt pro Übungseinheit (entspricht in der Regel einer akademischen
Stunde). Innerhalb der Kategorie D werden maximal 60 Punkte in 3
Jahren anerkannt
· Kategorie E: Selbststudium durch Fachliteratur und
-bücher sowie Lehrmittel: innerhalb der Kategorie E werden
30 Punkte für 3 Jahre anerkannt
· Kategorie F: Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag.
Referenten/Qualitätszirkelmoderatoren erhalten 1 Punkt pro
Beitrag/Poster/ Vortrag zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer.
Innerhalb der Kategorie F werden maximal 30 Punkte in 3 Jahren anerkannt
· Kategorie G: Hospitationen: 1 Punkt pro Stunde,
maximal 8 Punkte pro Tag. Innerhalb der Kategorie G werden maximal
60 Punkte in 3 Jahren anerkannt
· Lernerfolgskontrolle: 1 Zusatzpunkt bei den Kategorien
A-C.









